Gemäß unserer Vereinssatzung Abschnitt II, § 9.3. veröffentlichen wir hier die Namen der Personen, die ihre Mitgliedschaft beantragt haben. Gegen die Aufnahme in den Verein kann innerhalb von 3 Wochen nach der Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Fristlauf beginnt mit dem Tage der Veröffentlichung. Der Widerspruch ist in Schriftform an den 1. Vorsitzenden zu richten und zu begründen. Diese Darstellung wird jeweils zum Monatsultimo aktualisiert!
Die Mitgliedschaft haben beantragt:
aktuell keine
letzte Aktualisierung: 05.11.2024
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